Hustensaft am Steuer – Punkte in Flensburg
15.12.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN
Ein Drogendelikt ist schneller begangen als man denkt
Kurz eine Kopfschmerztablette einwerfen und dann zum gemütlichen Abend mit Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto lieber stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Doch bereits ohne den zusätzlichen Genuss von Alkohol können Hustensaft oder Schmerztabletten das Fahrverhalten beeinflussen. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten.
Erschreckenden 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag fast ohne nachzudenken schlucken, unsere Sicherheit im Straßenverkehr gefährden können. Doch das ist keine Entschuldigung. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt Stephan Fischer, Inhaber der Werner's Fahrschule. „Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, ist verpflichtet, den Beipackzettel vorher gründlich durchzulesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker zu informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, muss das Auto in der Garage bleiben.“
Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß Stephan Fischer. Ähnlich gefährlich sind die schon erwähnten Schmerzmittel und ihre Kombination mit Alkohol.
„Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zu viel sein“, erinnert der engagierte Fahrlehrer Stephan Fischer. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt. Vergessen Sie das nicht – gerade jetzt während der Feiertage!“
Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei Stephan Fischer unter der Durchwahl 07542-21200 oder direkt in der Fahrschule: Werner's Fahrschule, Dieselstrasse 1, 88074 Meckenbeuren.